Landtag NRWLandtag NRW - (C) Landtag NRW

In der Zeit von 1949 bis 1988 fungierte das wieder aufgebaute Ständehaus am Schwanenspiegel als Parlamentsgebäude der nordrhein-westfälischen Landesvertretung. Im alten Gästehaus des Ständehauses befindet sich heute die CDU-Geschäftsstelle. Im Jahr 1981 beschloss das Parlament einstimmig den Neubau eines Landtagsgebäudes, welches dann nach sechsjähriger Bauzeit am 2. Oktober 1988 feierlich eingeweiht wurde. Das Haus des Landtags stellt durch seine außergewöhnliche architektonische Gestaltung ein unverwechselbares Gebäude der Stadt dar. Jedes Jahr besuchen rund 70.000 Bürgerinnen und Bürger den zwischen Rheinturm und Altstadt gelegenen Parlamentssitz. 

In der laufenden 14. Wahlperiode repräsentieren 187 Abgeordnete die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Im Mai dieses Jahres sind 69 Frauen und Männer, zum ersten Mal in den Landtag eingezogen. Darüber hinaus sind 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtag beschäftigt, die vor allem in der Landtagsverwaltung, in den vier Landtagsfraktionen sowie bei den einzelnen Abgeordneten tätig sind. 

Plenarsaal im Landtag NRW - (C) Landtag NRWArbeit im Landtag 
Drei- bis viermal im Monat kommen die Abgeordneten zu den öffentlichen Vollversammlungen im Plenarsaal zusammen. An diesen Tagen herrscht im Parlamentsgebäude Hochbetrieb. Beginn der Sitzung ist 10 Uhr und je nach Anzahl der Tagesordnungspunkte endet die Debatte erst in den späten Abendstunden. Diese öffentlichen Debatten sind jedoch nur ein Teil der politischen Arbeit eines Abgeordneten. Die eigentliche Vorbereitung auf die Plenarsitzungen findet hauptsächlich in vier unterschiedlichen Formen von Sitzungen und Gesprächen statt.

a) Fachausschüsse 
Zu Beginn der 14. Wahlperiode haben sich im Juni insgesamt 16 Ausschüsse konstituiert. In diesen erarbeiten Abgeordnete (in der Regel sind 22 Mitglieder in einem Ausschuss) die Gesetzesvorschläge für das Plenum. Diese Arbeit wird oftmals von Referenten der Ministerien, Vertretern von thematisch betroffenen Vereinen und von Verbänden und Organisationen begleitet, die in den Ausschusssitzungen ihre Meinungen und Argumente darlegen. Insbesondere die Arbeit des Petitionsausschusses ist für die Bürgerinnen und Bürger von enormer Bedeutung. Der Petitionsausschuss versteht sich als ein Anwalt der Menschen, die in einen Konflikt mit verschiedensten Verwaltungsbehörden des Landes geraten sind. Laut Grundgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag zu wenden. Verantwortlich für diese Eingaben ist der Petitionsausschuss des Landtags, dessen Mitglieder die Pflicht haben diesen Anträgen nachzugehen. Somit stellt dieser Ausschuss ein wichtiges Kontakt- und Kontrollorgan zwischen Parlament, Behörden und Bevölkerung dar. 

b) Arbeitskreise 
Innerhalb der Arbeitskreise besprechen die Fraktionskolleginnen und -kollegen die Positionen der CDU zu den Gesetzentwürfen, die im Fachausschuss bearbeitet werden. Zudem werden hier Anträge für das Plenum erarbeitet. Diese fraktionsinternen Treffen finden regelmäßig in Vorbereitung auf die Sitzungen der Ausschüsse statt. 

c) Fraktionssitzungen 
Zu Beginn der Woche kommt die gesamte CDU-Fraktion zu einem internen Gespräch zusammen, um die aktuell wichtigen Themen zu besprechen. 

d) Gespräche und Termine im Wahlkreis 
Neben diesen regelmäßig stattfindenden Zusammenkünften im Landtag nehmen Abgeordnete gerne und oft Termine mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Politikern in ihrem Wahlkreis wahr, kümmern sich um Anfragen der Bevölkerung oder halten Vorträge. 

 

Detail zum Landtag NRW finden Sie unter landtag.nrw.de