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  Sparkassen gehören nicht in kommunale Bilanzen
Zur aktuellen Diskussion über die Zukunft der WestLB und die Novellierung des Sparkassengesetzes erklärt der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftvereinigung, Mitglied des Landtags und Mitglied des Parlamentskreises Mittelstand der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Dieter Clauser: „Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und kein verwertbares Vermögen. Somit können sie auch nicht von Kommunen bilanziert werden.“

Zur Begründung wies der Wirtschaftsexperte darauf hin, dass der Mittelbestand der Sparkassen vorwiegend aus Kundeneinlagen bestehe, die man nicht einfach in den Konsolidierungskreis kommunaler Bilanzen einbeziehen dürfe.

Clauser erklärte in einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der hiesigen Stadtsparkasse Dirk Abel:
„Kommunale Bilanzen sollen ein Bild zeichnen, das den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kommunen entspricht. Alles andere liefe dem Rechtsgedanken des § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zuwider. Unsere Auffassung entspricht der Beschlusslage der Innenministerkonferenz, die sich bereits im Jahr 2005 aus guten Gründen gegen eine Bilanzierung von Sparkassen durch Kommunen ausgesprochen hat. Daran wird sich auch durch die geplante Novellierung des Sparkassenrechts nichts ändern!“
Datum: 19.03.2008