<< Zurück zur Übersicht

  Novelle des Sparkassengesetzes stellt die Weichen richtig
"Das neue Sparkassengesetz ist jetzt wichtig für die Sparkassen. Denn es stärkt die Sparkassen als dritte, öffentlich-rechtliche Säule in der nordrhein-westfälischen Bankenlandschaft. Wir sichern den öffentlichen Auftrag der Sparkassen, indem wir das 'Girokonto für jedermann' erstmals gesetzlich festschreiben. Wir verhindern, dass es eine Bilanzierung der Sparkassen bei den Kommunen gibt. Das schützt sie vor Privatisierungen." Mit diesen Worten begründen die CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis Mettmann Dr. Wilhelm Droste, Hans-Dieter Clauser, Harald Giebels und Marc Ratajczak ihre Zustimmung zum überarbeiteten Entwurf des neuen Sparkassengesetzes. Einstimmig hat die CDU-Landtagsfraktion die Neufassung des Sparkassengesetzes beschlossen.
"Das neue Gesetz macht die Sparkassen fit für die Herausforderungen der kommenden Jahre." Dazu gehöre auch, dass für diejenigen, die als Kontrolleure der Sparkasse handeln, die nötige Sachkunde im Gesetz festgeschrieben wird. Das Sparkassengesetz soll in der kommenden Woche im Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden und ersetzt das aus dem Jahre 1994 stammende und veraltete Sparkassengesetz.

Positiv bewerten die Christdemokraten, dass die freiwillige Verbundzusammenarbeit zwischen Sparkassen und WestLB in den Händen der Verbundpartner bleibt. "Die Sparkassen selbst haben es in der Hand und entscheiden darüber, wie die konkrete Ausgestaltung, Organisation und Weiterentwicklung der gelebten Zusammenarbeit erfolgt. Dies wird durch ein satzungsmäßiges Verbundstatut und durch Verträge geregelt.", so die Abgeordneten. Die Sparkassen sind nicht verpflichtet, Geschäfte mit der WestLB zu machen. Gleichzeitig aber unterstützt die WestLB die Sparkassen vor Ort bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die CDU-Landtagsabgeordneten weisen darauf hin, dass sich durch den Gesetzentwurf nichts ändere an den gemeinnützigen Spenden durch die Sparkassen. "Die Sparkassen sind traditionell bedeutende Spender und Sponsoren gemeinnütziger Organisationen und Vereine. Daran ändert das neue Sparkassengesetz nicht das Geringste." Wichtig an dem Gesetzentwurf sei aber, dass die Kommunalparlamente nicht mehr in ihrer Entscheidung beschränkt seien, für welche Bedürfnisse vor Ort der ausgeschüttete Gewinn verwendet werden darf. So können die Mittel wahlweise für gemeinnützige Zwecke wie zum Beispiel Soziales, Kultur und Sport oder für gemeinwohlorientierte Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft verwendet werden. "Mit dieser Formulierung folgen wir exakt dem Vorschlag der Sparkassenverbände und der kommunalen Spitzenverbände", heben die Abgeordneten in einer gemeinsamen Mitteilung hervor.

Mit diesen Maßnahmen stärke Finanzminister Helmut Linssen (CDU) die Stellung der Sparkassen vor Ort, gleichzeitig aber werde auch das bestehende öffentlich-rechtliche Band zwischen Sparkasse und Kommune enger. "Die Entscheidung darüber, ob eine Sparkasse Trägerkapital ausweist, liegt alleine in den Händen von Kommune und Verwaltungsrat der örtlichen Sparkassen. Das Trägerkapital ist dabei weder handelbar noch sonst frei nutzbar und dient ausschließlich der Transparenz."
Datum: 05.11.2008
Download-Dokument: