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Konjunkturpaket II: Geldsegen für den Kreis - alle Kommunen können profitieren, kommunalfreundlichste Regelung bundesweit
CDU-Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann Hans-Dieter Clauser, Dr. Wilhelm Droste, Harald Giebels und Marc Ratajczak:
In einem Gespräch heute im Landtag haben sich die vier CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Mettmann Hans-Dieter Clauser, Dr. Wilhelm Droste, Harald Giebels und Marc Ratajczak beim Parlamentarischen Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium, Manfred Palmen, für eine kommunalfreundliche und unbürokratische Regelung der Bundesvorgaben des Konjunkturpakets II eingesetzt.
Aus diesem Gespräch konnten Clauser, Dr. Droste, Giebels und Ratajczak nach ihrem Einsatz mitnehmen, dass es im Rahmen der Bundesvorgaben ein unbürokratisches Verfahren geben wird. Alle Kommunen können ohne bürokratisches Antragsverfahren pauschal Geld für Investitionen erhalten, was sie auch an private Träger weiterreichen können. Nordrhein-Westfalen wird die bundesweit kommunalfreundlichste Regelung erhalten.
Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Konjunkturpaket II einen Anteil von 2,133 Mrd. €. Dieser wird durch das Land um 711 Mio. € auf insgesamt 2,844 Mrd. € aufgestockt.
Hiervon erhalten die Kommunen 83,68% - die Bundesvorgabe ist mindestens 70%. Der Landesanteil wird in die energetische Sanierung der Hochschulen fließen. Die Gelder für die Kommunen sind zu 65% für Bildungsinfrastruktur vorgesehen; die Verteilung auf die Kommunen erfolgt nach dem Schlüssel der Bildungspauschale. Die anderen 35% sind für sonstige kommunale Infrastruktur, hiervon fließen 170 Millionen an die kommunale Gemeinschaft für Krankenhäuser. Diese Mittel werden je zur Hälfte nach den bestehenden Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes für die Investitionspauschale bzw. die Schlüsselzuweisungen auf die Kommunen verteilt. Somit erhalten sowohl finanzschwache wie steuerstarke Kommunen Gelder.
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen die Mittel zusätzlich zu bereits in beschlossenen und in kraft gesetzten Haushaltsplänen vollständig finanzierte Projekte fließen. Weiterhin gibt der Bund vor, dass die Durchschnittssumme der Investitionen der Kommunen in 2009 und 2010 über den Durchschnittsinvestitionen in den Jahren 2006-2008 sein muss. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden.
Auf der Basis der fünf Grundsätze
1.Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote.
2.Alle Kommunen können sich beteiligen.
3.Die Kommunen entscheiden vor Ort.
4.Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur
5.Maximale Transparenz
haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände sich so auf den "Zukunftspakt für Kommunen" verständigt.
"Gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion haben wir uns immer für ein unbürokratisches und kommunalfreundliches Verteilungsverfahren eingesetzt. Wir freuen uns, dass auch unser Einsatz im Rahmen der bürokratischen Vorgaben von Bundesfinanzminister Steinbrück dazu geführt hat, dass alle nordrhein-westfälischen Kommunen vom Konjunkturpaket II profitieren können und Nordrhein-Westfalen so bundesweit die kommunalfreundlichste Regelung hat", so Clauser, Dr. Droste, Giebels und Ratajczak abschließend.
Foto
v.l.n.r.: Marc Ratajczak MdL, Harald Giebels MdL, Dr. Wilhelm Droste MdL, Parlamentarischer Staatssekretär Manfred Palmen MdL, Hans-Dieter Clauser MdL
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