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Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster: Das Urteil ist ein Sieg für die Kommunen und die Demokratie
"Dies ist ein Sieg für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Urteil stärkt das hohe Gewicht und die Eigenständigkeit der kommunalen Politik.", so kommentieren die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Dieter Clauser, Harald Giebels und Marc Ratajczak die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Kommunalwahltermin
und -recht. Mit dieser klaren Niederlage von Rot/Grün ist der durchsichtige Versuch von Frau Kraft und Frau Löhrmann gescheitert, das Verfassungsgericht in Münster für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes führte in der Urteilsbegründung zum Kommunalwahltermin unter anderem wörtlich aus: "Nachvollziehbar sei insbesondere, dass er (der Innenminister) von einer Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 Abstand genommen habe. Eine solche Zusammenlegung sei in der Rechtsprechung als problematisch angesehen
worden, weil wegen der allgemeineren und größeren Bedeutung der Bundestagswahlen die Gefahr bestehe, dass kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten würden."
Hier wird deutlich: nicht nur die Klage ist gescheitert, im Gegenteil das rot/grüne Begehren
war rechtlich problematisch, wenn nicht gar rechtswidrig.
Die CDU-Landtagsabgeordneten begrüßen, dass jetzt Klarheit darüber bestehe, dass die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30. August stattfinden und dass die Bürgermeisters und der Landrat in einem Wahlgang gewählt werden. Clauser, Giebels und Ratajczak: "Die CDU ist die Kommunalpartei im Kreis Mettmann und seinen Städten. Wir sind zuversichtlich, dass wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Mettmann und seinen Städten auch bei der Kommunalwahl 2009 gewinnen." |
Datum:
26.05.2009
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