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  Einheitslasten: Was den Kommunen zusteht, sollen sie auch bekommen
CDU-Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann Hans-Dieter Clauser, Dr. Wilhelm Droste, Harald Giebels und Marc Ratajczak:

"Was Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert und Wülfrath zusteht, sollen sie auch erhalten. Doch wie viel das auf Heller und Pfennig ist, das muss erst noch gemeinsam und im Dialog ermittelt werden. Deshalb ist es höchst unseriös, wenn die SPD in dieser Woche konkrete Zahlen für Rückforderungen der Kommunen nennt." Das erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Dieter Clauser, Dr. Wilhelm Droste, Harald Giebels und Marc Ratjczak. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Kommune ein Anrecht darauf hat, zuviel gezahltes Geld an den Fonds Deutsche Einheit zurückerstattet zu bekommen. "Das ist unstrittig." Das Land NRW habe aber schon im Dezember 2007 mit einem Abschlag von insgesamt 650 Millionen Euro auf eine mögliche Überzahlung des kommunalen Anteils an den Lasten der Deutschen Einheit unbürokratisch und schnell reagiert. "Diese Zahlung wurde in Form einer Pauschale geleistet, weil niemand, auch nicht die Sachverständigen, in der Lage sind, die tatsächliche Höhe des zuviel gezahlten Geldes belastbar zu ermitteln", erläutern die CDU-Landtagsabgeordneten.

Clauser, Dr. Droste, Giebels und Ratajczak verweisen darauf, dass es zu dieser Problematik mittlerweile drei finanzwissenschaftliche Gutachten gebe, deren Ergebnisse sich widersprechen. Clauser, Dr. Droste, Giebels und Ratajczak: "Das weiß auch die SPD. Wenn sie also jetzt konkrete Summen nennt, weckt sie Hoffnungen, von denen keiner weiß, ob sie sich erfüllen werden. Das ist in hohem Maße politisch unverantwortlich und kommunalfeindlich."

Die Gutachten enthalten zwar Berechnungen, in welcher Höhe es Über- bzw. Unterzahlungen der Kommunen insgesamt in den Jahren 2006 und 2007 gegeben haben soll. Es werden aber keine Beträge in Bezug auf einzelne Kommunen genannt. Aus den Gutachten (auch dem von Frau Prof. Färber) können die Kommunen daher keine individuellen Beträge ableiten.

Für die Abrechnung des Landes gegenüber den Kommunen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die
- zum einen Regelungen zur endgültigen Feststellung der Höhe der Einheitslasten
- als auch zur Verteilung der Mittel im Falle einer Überzahlung auf die einzelnen Kommunen umfassen muss.

Es ist Ziel der Landesregierung, mit den Kommunen eine einvernehmliche und dauerhafte Kompromisslinie zu finden. Zu diesem Zweck wird sie in Kürze mit den kommunalen Spitzenverbänden die Gespräche wieder aufnehmen.

"Wir werden uns dafür einsetzen, dass es eine zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbände eine einvernehmliche und dauerhafte Regelung gibt und jede Kommune das bekommt, was ihr zusteht.", so Clauser, Dr. Droste, Giebels und Ratajczak.
Datum: 11.09.2009